Fusion Sports Academy
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FUSION SPORTS ACADEMY AG
1. Nutzung der Einrichtungen
Das Mitglied wird während der Dauer des Mitgliedschaftsvertrags als Mitbenutzerin oder Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen der Fusion Sports Academy AG (nachfolgend FSA AG) aufgenommen. Im Preis inbegriffen sind die Benützung der Fitnessgeräte, die Benützung der Wellnessanlage sowie die Teilnahme an den jeweiligen Trainingsprogrammen. Alle zusätzlichen Leistungen sind nicht im Preis inbegriffen.
2. Öffnungszeiten und Hausordnung
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen können schriftlich vereinbart werden. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung und Hygienevorschriften zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden, welches zum Entzug der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung führt. Das Mitglied bestätigt, ein Exemplar der Hausordnung erhalten zu haben.
3. Chiparmband
Das Chiparmband ist persönlich und nicht übertragbar. Die Depotgebühr beträgt CHF 40.00. Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt verfällt das Depot.
4. Nichtinanspruchnahme
Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen der FSA AG berechtigt zu keiner Reduktion oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
5. Unterbruch und Aufschub des Abonnements
Will das Mitglied sein Abonnement aufgrund einer längeren Abwesenheit– z. B. Auslandaufenthalt, Militärdienst (nur mit Marschbefehl) oder Ähnlichem – für eine bestimmte Zeit unterbrechen kann es während der Laufzeit des Abonnements für mindestens einen Monat bis maximal drei Monate, eingestellt werden. Pro Kalenderjahr ist maximal eine Aufschiebung möglich. Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind Unterbrüche aufgrund von Unfall oder Krankheit, sofern ein Arztzeugnis vorliegt. Dieses kann maximal 6 Monate nach ärztlich attestiertem Krankheits-/Unfallzeitpunkt geltend gemacht werden.
Ein genehmigter Unterbruch des Abonnements wird an die laufende Abonnementsdauer angehängt und befreit nicht von ausstehenden und/oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen.
6. Übertragung der Mitgliedschaft
Mit Genehmigung der FSA AG kann die Mitgliedschaft an ein Nichtmitglied übertragen werden. Die Übernahmegebühr beträgt einmalig CHF 50.00.
7. Zahlungsbedingungen
Der vertraglich vereinbarte Betrag ist entweder als Gesamt- oder als Ratenzahlung zu entrichten und kann bar oder digital beglichen werden. Gerät das Mitglied mit einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch offenstehende Betrag sofort fällig, zuzüglich Verzugszinsen sowie Mehr- und Inkassokosten. Je nach Aufwand können Mahn- und Inkassokosten bis zu CHF 300.00 zusätzlich verrechnet werden. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
8. Betriebsunterbruch und höhere Gewalt
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die FSA AG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ihre Leistungen nicht erbringen kann. Dazu gehören insbesondere höhere Gewalt sowie zu wenig Teilnehmende bei geführten Trainings. Die FSA AG behält sich das Recht eines Betriebsunterbruchs für Reinigungen, Wartungen, Revisionen oder Umbauten vor.
9. Vertragsübertragung
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der FSA AG auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.
10. Wertgegenstände
Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken unterzubringen und abzuschliessen. Die FSA AG haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen oder persönlichen Gegenständen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.
11. Medienaufnahmen
Die FSA AG hat das Recht, in ihren Räumen und Bereiche wie Trainings- und Wettkampfflächen oder dem Bistro, Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu erstellen und diese für Marketingzwecke zu veröffentlichen.
12. Haftung
Für Schäden oder Beeinträchtigungen, welche ein Mitglied im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage der FSA AG erleidet – insbesondere Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder Schäden an persönlichen Gegenständen – haftet weder die FSA AG noch ihr Personal oder die von der FSA AG beauftragten Dienstleister. Die Benützung der Geräte und Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.
13. Nachwuchsförderung
Mitglieder im Alter zwischen 5 und 20 Jahren werden mit Abschluss dieses Vertrags automatisch Mitglied des Sportförder-Vereins der Fusion Sports Academy. Diese Mitgliedschaft dient der Unterstützung und Förderung des Nachwuchssports. Für das Mitglied entstehen daraus keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Kosten. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit der Auflösung des Vertrags oder spätestens mit dem Erreichen des 21. Lebensjahrs.
14. Beitragserhöhungen
Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind im maximalen Umfang von 10 % des bisherigen Beitrags möglich und werden mind. 30 Tage im Voraus angekündigt.
15. Vertragsform
Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der FSA AG wird in Schriftform oder elektronisch/digital abgeschlossen. Abänderungen oder Kündigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Kenntnisnahmen und Bekanntmachungen von Änderungen durch die FSA AG können schriftlich oder elektronisch/digital erfolgen.
16. Vertragsverlängerung
Wird der Vertrag nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf schriftlich oder elektronisch gekündigt, verlängert er sich automatisch zu den dann gültigen Konditionen um dieselbe Laufzeit.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.
